Kindergärten

Corona-Virus: Kindergärten bleiben ab Montag geschlossen

Liebe Eltern,      


die Hessische Landesregierung hat Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen für die Kinder weiterer Berufsgruppen geöffnet


A C H T U N G: Diese Ausnahme für die Notbetreuung gilt nicht, wenn Ihr Kind 

Krankheitssymptome aufweist, 

in Kontakt zu infizierten Personen steht oder 

seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind, sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind. 


Wenn Sie die Betreuung in Anspruch nehmen möchten, geben Sie bitte kurzfristig per Email mit der Verwaltungsleitung unter regina.saase@bistum-fulda.de Kontakt auf, damit wir die Anzahl der Erzieherinnen planen können. 


Bitte bringen Sie keine Kinder unangemeldet in die Einrichtung und vergessen Sie nicht den Anmeldebogen ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. 


Bitte bedenken Sie, dass Sinn und Zweck der Verordnung des Landes Hessen nach wie vor die Minimierung von sozialen Kontakten ist. Wir bieten die Betreuung gern an, aber möchten natürlich die Gefährdung Ihrer Kinder und unseres Personals so gering wie möglich halten. Von daher bringen Sie bitte Ihre Kinder, nur wenn Sie keine andere Möglichkeit der Betreuung sehen. 


Bleiben Sie behütet und gesund!


Stand: 08.05.2020



Die katholischen Kirchengemeinden Sankt Peter Gelnhausen und Maria Königin Meerholz-Hailer schließen ab Montag, 16.03.2020 die beiden  Kinderbetreuungseinrichtungen und folgen damit den drastischen Anti-Corona-Maßnahmen der Hessischen Landesregierung sowie des Bistums Fulda.  


Diese schreibt vor, dass ab Montag, 16. März, bis vorerst Sonntag, 19. April (Ende der hessischen Osterferien) hessische Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen geschlossen bleiben. Um die dynamische Ausbreitung des Corona-Virus‘ einzudämmen, werden unter anderem die Schulen ab Montag, 16. März 2020, geschlossen.  


Ab Montag wird – entsprechend des Beschlusses der Landesregierung - eine Notbetreuung für jene Kinder eingerichtet, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind. Als Grundlage dient die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration festgelegte Liste.

 

Eine Notbetreuung gibt es für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder der/die allein Erziehungsberechtigte zu Personengruppen gehören, die – nach Auffassung der Hessischen Landesregierung - für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur relevant sind wie zum Beispiel Ärzte, Pflegekräfte, Polizei, Berufsfeuerwehr, hauptamtliche Rettungsdienste.


Die Liste ist auf der Seite des Sozialministeriums unter folgendem Link abrufbar: 

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen


Eltern aus diesen Berufsgruppen, deren Kinder die katholischen Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen, können ab Montag eine Notfallbetreuung in den jeweiligen Einrichtungen in Anspruch nehmen, sofern sie einen geeigneten Nachweis über ihre berufliche Tätigkeit erbringen und keine alternative Betreuungsmöglichkeit nutzen können. Die Notbetreuung erfolgt zu den regulären Öffnungszeiten.


Stand: 15.03.2020

Wir sind gemäß § 2 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus gehalten, bei Inanspruchnahme der Notbetreuung die Zugehörigkeit beider Elternteile bzw. des alleinerziehenden Elternteils zu sog. systemrelevanten Berufsgruppen mittels einer Arbeitgeberbescheinigung zu überprüfen.

 
 

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