Bitte beachten Sie, dass auch während des Teil-Lockdowns im November 2020 Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Die sogenannten AHA-Maßnahmen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und die Regelungen der Hessischen Landesregierung sowie des Main-Kinzig-Kreises sind jedoch streng einzuhalten. Insbesondere ist durch die Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises festgelegt, dass bei einer Inzidenz von >50 das Tragen einer Alltagsmaske auch am Sitzplatz vorgeschrieben ist.
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