Verwaltungsratswahl 2024 - Einladung zur Wahl des Verwaltungsrates

Die Wahl des Verwaltungsrates findet statt am:

Vorschlagsliste

Gemäß d§§ 4/7 des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) sind für die oben genannte Kath. Kirchengemeinde die Hälfte der wählbaren Verwaltungsratsmitglieder – insgesamt 5 Mitglieder zu wählen.


Auf diesem Stimmzettel dürfen nicht mehr Mitglieder, als zu wählen sind,

also 5 Mitglieder angekreuzt werden (weniger sind zulässig).


Ungültig sind Stimmzettel: (Artikel 12 WO)

a) die unterschrieben oder kenntlich gemacht sind,

b) die keinen Genannten ausreichend bezeichnen,

c) die außer der Kennzeichnung der Gewählten weitere Zusätze enthalten,

d) auf denen mehr Namen gekennzeichnet sind, als Personen zu wählen sind.


Kumulieren und Panaschieren ist nicht möglich!

 
 

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